Die Abgeltungssteuer kommt

Ab dem 01.01.2009 geht’s los mit der Abgeltungssteuer für Kapitalvermögen (§ 20 EStG). Sie löst die bisherige Kapitalertragssteuer ab und wird im Rahmen der neuen Unternehmenssteuerreform eingeführt. Wer es noch nicht weiss, hier noch mal alles in Kürze:

Was fällt unter die Abgeltungssteuer?
Grundsätzlich alle Einkünfte aus Kapitaleinkünften. Hat ein Single mehr als 801 Euro Einnahmen aus Kapitalvermögen, so muss er für den darüber hinausgehenden Betrag Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer bezahlen. Bei Verheirateten liegt die Grenze bei 1.602 Euro. Selbstverständlich sind insbesondere Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäfte und auch Zertifikatserträge mit umfasst. Damit noch nicht genug. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere bei Wertpapieren, Investmentanteilen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind auch betroffen. Last but not least sind auch solche Gewinne, die bisher nur im Rahmen der Spekulationsgeschäfte steuerlich erfasst wurden, erstmals auch bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerpflichtig. Etwas Anderes gilt für Kursgewinne von Aktien, die vor dem 31.12.2008 erworben worden sind und mindestens 12 Monate gehalten wurden. Diese bleiben steuerfrei. Folgerichtig müssen diese Aktien länger als ein Jahr im Depot geführt werden. Für Wertpapiere und Fondsanteile, die ab dem 1. Januar 2009 angeschafft werden, gilt demgegenüber die neue Abgeltungssteuer.

Wie hoch ist diese Steuer?
Der Abgeltungssteuersatz beträgt einheitlich 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 %). Summa sumarum macht das 26,375 % ohne Kirchensteuer und 27,82 bzw. runde 28 % bei 8 bzw. 9 % Kirchensteuer. Der Fiskus hat sich diesmal bei der Eintreibung der Steuer etwas Geniales ausgedacht: die inländischen Banken, bei denen das gut verdiente Geld der Stadtkinder angelegt wird, sind verpflichtet, den Steuerabzug vorzunehmen und die Steuer an die Finanzverwaltung direkt abzuführen. Als Bemessungsgrundlage nimmt man hierbei die Bruttoerträge, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag (=zusammengefasster Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag) reduziert werden. Ein darüber hinausgehender Werbungskostenabzug ist nicht möglich.

Wie kann man die Abgeltungssteuer „umgehen“ oder Steuern sparen ?
Viele Wege können zur Steuerfreiheit führen. Bereits jetzt machen Banken, Finanzdienstleister und Versicherungen in großen Werbekampagnen auf die Abgeltungssteuer aufmerksam und versprechen Steuersparmodelle, um die Abgeltungssteuer zu umgehen oder die Wirkung einzudämmen. Bei soviel Informationsflut sollte man lieber Vorsicht walten lassen, denn in den meisten Fällen will man zu diesem Zweck den Steuerzahlern eigene Produkte verkaufen, was auch legitim ist.
Drei legale Tipps um Abgeltungssteuer zu sparen:
- Wertpapiere vor 2009 kaufen und Bestandsschutz genießen
- Getrennte Depotführung für Käufe bis 31.12.2008 und Käufe ab dem 01.01.2009
- Einzahlungen in die Rürup-Rente, bis zu 20.000 Euro (40.000 Euro bei Verheirateten) können jährlich steuerlich begünstigt investiert werden.

Die Abgeltungssteuer kann übrigens jeden treffen! Wer heute seine leeren Hosentaschen nach außen kehrt, kann schon morgen ein bisschen Geld verdienen. Deshalb lohnt sich der Weg zum Steueranwalt oder Steuerberater auch für alle aufstrebenden Existenzgründer, Jobsucher und Freischaffenden.

Rechtsanwalt Ahmet Yildirim, Hannover, www.k-d-y.de


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